Handelsregistereintragung

Falls Sie die Eintragung ins Handelsregister vornehmen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an unser Büro. Wir senden Ihnen dann einen entsprechenden Vordruck für die Handelsregistervollmacht zu. Ihre Unterschrift auf der Vollmacht muss von einem Notar beglaubigt werden. Das unterschriebene Original leiten wir zwecks Anmeldung und anschließender Eintragung in das Handelsregister an einen Notar weiter.