White Owl Capital – Allgemeine Fragen
Fragen und Antworten

Fragen zur Abwicklung

Wer kann sich an einem WOC Fonds beteiligen?

Unser Beteiligungsangebot richtet sich grundsätzlich an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die Ihre Beteiligung im Privatvermögen halten, Ihren Beteiligungsbetrag ausschließlich mit Eigenkapital finanzieren und sich langfristig unternehmerisch am Betrieb mehrerer Photovoltaikanlagen beteiligen möchten. Für im Ausland ansässige Anleger, für juristische Personen und für Personen, die Ihre Beteiligung in einem steuerlichen Betriebsvermögen halten, gelten unter Umständen abweichende rechtliche und vor allem steuerliche Folgen, sodass solche Anleger vor einer Zeichnung unbedingt individuellen rechtlichen und vor allem steuerlichen Rat in Anspruch nehmen sollten.

Um was für eine Art von Vermögensanlage handelt es sich?

Anleger erwerben eine treuhänderische Kommanditbeteiligung über die WOC Treuhand GmbH an der jeweiligen Fondsgesellschaft. Die Umwandlung in eine direkte Kommanditbeteiligung ist möglich.

Wie erhalte ich Informationen zu meiner Beteiligung?

Wir stellen unseren Vertriebspartnern, und damit auch Ihnen als Anleger, jährlich Reportings mit Information zu den aktuellen Entwicklungen und Neuigkeiten zum Portfolio unserer Fonds zur Verfügung. Selbstverständlich stehen Ihnen auch jederzeit unsere Mitarbeiter per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Wie teile ich persönliche Datenänderungen mit?

Für uns ist es wichtig, dass Sie uns Ihre Datenänderungen zeitnah mitteilen. Diese können Sie uns entweder direkt per E-Mail, Fax, Brief oder auch durch Ihren persönlichen Berater mitteilen. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass wir aus Sicherheitsgründen per E-Mail keine Bankverbindungen entgegennehmen können. Dies ist nur in schriftlicher Form und mit Unterschrift des jeweiligen Anlegers möglich. Sie können dazu das Formular „Bestätigung Bankverbindung“ in unserem Downloadbereich  nutzen. Das ausgefüllte Formular können Sie uns postalisch, per Fax oder als PDF im E-Mail-Anhang übermitteln.?

Übertragungen

Kann ich meine Beteiligung jederzeit übertragen?

Gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaften 01-03 sind Übertragungen grundsätzlich nur mit Wirkung zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.

Ich bin Erbe eines an Fondsgesellschaften beteiligten Angehörigen. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie uns möglichst zeitnah über den Tod des beteiligten Angehörigen, somit ist sichergestellt, dass die Beteiligung schnellstmöglich auf Sie übertragen werden kann.
Folgende Unterlagen/Informationen sind für eine Übertragung Voraussetzung:

  • Testamentseröffnung/Erbschein (in Kopie mit Stempel und Unterschrift des Vermittlers/Bankberaters o.ä. mit dem Vermerk: „Hat im Original vorgelegen“)
  • Sterbeurkunde (in Kopie mit Stempel und Unterschrift des Vermittlers/Bankberaters o.ä. mit dem Vermerk: „Hat im Original vorgelegen“)
  • Personalausweis des/der Erben (in Kopie mit Stempel und Unterschrift des Vermittlers/Bankberaters o.ä. mit dem Vermerk: „Hat im Original vorgelegen“)
  • Bankverbindung des/der Erben
  • Steuernummer & Steuer-ID sowie das zuständige Finanzamt des/der Erben

Diese Dokumente benötigen wir über den Postweg. Eine Übertragung - durch Erbschaft - ist kostenfrei.

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei Aufteilung einer Beteiligung infolge von Erbauseinandersetzungen keine Beteiligung mit einer Kapitaleinlage (maßgeblich ist die anteilige gezeichnete Kapitaleinlage) von weniger als 10.000 Euro entstehen darf. Darüber hinaus muss die Kapitaleinlage durch 500 ohne Rest teilbar sein. Mehrere Erben dürfen bis zur Auseinandersetzung ihrer Gesellschafterrechte diese nur durch einen gemeinsamen, von allen Erben einheitlich schriftlich benannten Bevollmächtigten ausüben. Solange ein Bevollmächtigter nicht bestellt ist oder die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt ist, ruhen alle Rechte aus der Gesellschaftsbeteiligung mit Ausnahme der Ergebnisbeteiligung.

Entstehen bei der Übertragung einer Beteiligung Gebühren?

Für Auskünfte zu Ihren individuellen Kosten einer Übertragung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zahlungsverkehr   

Was muss ich tun, wenn ich keine Auszahlung erhalten habe?

In diesem Fall sollten Sie Ihre eigenen Kontodaten mit den Angaben in der Ausschüttungsmitteilung abgleichen. Sollten sich Ihre Kontodaten zwischenzeitlich geändert haben, geht der Ausschüttungsbetrag wieder an das Konto der Treuhand zurück. Grundsätzlichen bitten wir darum, Änderungen der Bankdaten umgehend mitzuteilen, um Verzögerungen bei der Auszahlung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zu vermeiden. Ihre geänderten Bankdaten können Sie uns jederzeit anhand des Formulars „Bestätigung Bankverbindung“ aus unserem Downloadbereich mitteilen.

Gesellschafterversammlungen

Wie kann ich mein Stimmrecht ausüben?

Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich nach Aufstellung und ggf. Prüfung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr statt. Sie kann in Form einer Versammlung oder auch im Umlaufverfahren stattfinden.
Üblicherweise finden Gesellschafterversammlungen bei WOC im Umlaufverfahren statt. Unseren Anlegern übersenden wir dazu einen entsprechenden Stimmzettel mit den jeweiligen Abstimmungspunkten. Der Anleger hat dann die Möglichkeit sein Stimmrecht durch Ausfüllen des Stimmzettels auszuüben. Das Stimmrecht wurde dann gültig ausgeübt, wenn der Stimmzettel fristgemäß an die Gesellschaft zugestellt wurde und dieser gültig ausgefüllt wurde. (gem. § 10 Gesellschaftsvertrag)
Jeweils volle 500 Euro der Beteiligung am Gesellschaftskapital (Festgeldkonto I) entsprechen einer Stimme. (gem. § 9 Abs. 5 Gesellschaftsvertrag)

Muss ich an der Gesellschafterversammlung teilnehmen?

Nein, eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Sollten Sie nicht selbst teilnehmen wollen, können Sie eine entsprechende Vollmacht erteilen.
Wie erteile ich eine Vollmacht für die Gesellschafterversammlung?
Eine Vollmacht ist in schriftlicher Form einzureichen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie in unserem Downloadbereich.

Handelsregister-Angelegenheiten

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister wird beim Amtsgericht geführt und erfasst alle Personenhandels- und Kapitalgesellschaften. Das Handelsregister in Deutschland ist ein öffentliches Verzeichnis.

Welche Stellung habe ich als Zeichner?

Durch Ihren Beitritt zur Fondsgesellschaft sind Sie Gesellschafter, das heißt Mitunternehmer an einer Gesellschaft. Sie können als Direktkommanditist (eingetragen im Handelsregister) oder über die White Owl Treuhand GmbH treugeberisch beteiligt sein.

Ich möchte mich eintragen lassen. Was muss ich tun?

Wenden Sie sich an uns. Wir senden Ihnen gern eine Handelsregistervollmacht zu, mit der Sie uns mit der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister beauftragen. Ihre Unterschrift auf der Vollmacht muss von einem Notar beglaubigt werden. Selbstverständlich können Sie eine entsprechende Handelsregistervollmacht auch in unserem Downloadbereich finden.
Wann kann ich mich eintragen lassen?
Die Eintragung ist während der Laufzeit der Beteiligung zu jedem Zeitpunkt möglich, allerdings nicht rückwirkend. Nach Eingang der ordnungsgemäß beglaubigten Vollmacht werden wir die Anmeldung zum Handelsregister umgehend in Auftrag geben.

Was kostet die Eintragung?

Die Kosten für die notarielle Beglaubigung Ihrer Unterschrift müssen Sie selbst tragen. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Beteiligungshöhe und dem jeweiligen Notar. Normalerweise können die Kosten anschließend als Sonderbetriebsausgaben für Ihre Beteiligung steuermindernd geltend gemacht werden. Senden Sie uns hierfür die Originalbelege zu, damit diese Kosten bei der Steuererklärung der Gesellschaft für Sie berücksichtigt werden können. 

Abtretung

Kann ich meine Beteiligung als Sicherheit abtreten/verpfänden?

Grundsätzlich ist die Abtretung/Verpfändung einer Beteiligung möglich.
Wie kommt eine Verpfändung zustande?
Der Verpfändungsnehmer (z.B. Bank) muss die Beteiligung als Sicherheit akzeptieren. Dafür benötigt die Bank von Ihnen eine Kopie der Beitrittserklärung sowie den Hauptprospekt. Entscheidet die kreditgebende Bank, dass die Beteiligung als Sicherheit gewertet werden kann, wird zwischen der Bank (Sicherungsnehmer) und dem Kommanditisten (Sicherungsgeber) ein entsprechender Kreditvertrag/Pfandvertrag geschlossen. Dieser Vertrag dient als Verpfändungserklärung. 

Muss ich Ihnen gegenüber die Abtretung/Verpfändung anzeigen?

Ja. Wir erhalten entweder von Ihnen oder von Ihrem Sicherungsnehmer eine Abtretungs-/Verpfändungsanzeige sowie eine Kopie des Kreditvertrages/der Sicherungsvereinbarung. Wir als Drittschuldner werden dann dem Sicherungsnehmer gegenüber die entsprechende Drittschuldnererklärung abgeben, die Abtretung/Verpfändung in unseren Unterlagen erfassen und die entsprechenden Rechte beachten. 

Grundsätzliche Fragen zu geschlossenen Fonds

Was ist das Besondere an geschlossenen Fonds?

Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds stellt in der Regel eine langfristige Anlage dar. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, d.h. der Anleger wird Mitgesellschafter an einer GmbH & Co. KG. Sein Mitspracherecht kann der Anleger auf der jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlung wahrnehmen. Die Auszahlungen erfolgen aus dem erwirtschafteten Gewinn der Gesellschaft. (Quelle Nordcapital)

Wie lange läuft meine Beteiligung an einem Geschlossenen Fonds?

Die geplanten Fondslaufzeiten für die Fonds der WOC Gruppe sind wie folgt:
Nachhaltigkeitsfonds 01: 25 Jahre
Nachhaltigkeitsfonds 02: 25 Jahre
Nachhaltigkeitsfonds 03: 21 Jahre