Anteilsübertragung

Eine Übertragung des eigenen Anteils ist grundsätzlich während der gesamten Beteiligungsdauer möglich. Für eine Übertragung Ihres Anteils auf eine oder mehrere Personen benötigen wir von Ihnen für jeden Übertragungsempfänger eine unterschriebene Übertragungsvereinbarung. Ein entsprechendes Formular senden wir Ihnen auf Anfrage zu.

Für Auskünfte zu Ihren individuellen Kosten einer Übertragung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Für eine vollständige Bearbeitung der Anteilsübertragung benötigen wir außerdem noch die folgenden Angaben zu der begünstigten Person:

  • Ausweiskopie (mit Stempel und Unterschrift des Vermittlers/Bankberaters mit dem Vermerk: "Hat im Original vorgelegen")
  • aktuelle Bankverbindung
  • Steuer-Identifikationsnummer/deutsche Steuernummer
  • Wohnsitzfinanzamt innerhalb Deutschlands

 
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an unser Büro.